Das gesetzlich festgelegte Mindestalter bestimmt, dass Kinder unter 15 Jahren (in manchen Ländern auch unter 14 Jahren) keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen dürfen. Ziel dieses Gesetzes ist es, Kinder vor möglichen Schäden durch Ausübung solcher Tätigkeiten zu bewahren, sowie die Erfüllung der Schulpflicht nicht zu verletzen. Das Aushelfen im Haushalt oder im elterlichen Betrieb gilt nicht als Kinderarbeit, sofern es in der Freizeit der Kinder geschieht. Insbesondere Niedriglohnländer stehen häufig unter dem Verdacht die geringen Herstellungskosten über Kinderarbeit zu finanzieren. Es gibt aber auch viele Unternehmen, die sich durch Verhaltenskodizes dazu bekennen keine Kinderarbeit zu dulden. http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderarbeithttp://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/
« Key Performance Indicator (KPI) Klimawandel »