ILO Kernarbeitsnormen

Kategorie: Unternehmen - Mitarbeiter - Am Arbeitsplatz

1998 entwickelte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) vier Handlungsmaximen, durch deren Anwendung menschenwürdige Arbeitsbedingungen gewährleistet werden können.

Diese Grundprinzipien beziehen sich auf folgende Bereiche:

1. Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
2. Keine Zwangsarbeit
3. Abschaffung von Kinderarbeit
4. Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf

Diese Themenbereiche werden in acht (Stand: Oktober 2009) sogenannten Kernarbeitsnormen konkretisiert und können auf Basis der oben genannten Grundprinzipien erweitert werden. Kernarbeitsnormen sind soziale Standards, die von den Mitgliedsstaaten der ILO eingehalten werden sollen. Eine Aufgabe der ILO besteht darin, die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung dieser Standards zu unterstützen. Bislang haben über 120 Mitgliedsstaaten alle acht Kernarbeitsnormen ratifiziert, darunter auch Deutschland. Abweichungen von der Norm werden nicht sanktioniert.

http://www.ilo.org/global/lang--en/index.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Kernarbeitsnormen

 

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