Der Deutsche Corporate Governance Kodex wurde im Jahr 2002 von der Deutschen Regierungskommision erarbeitet. Er beinhaltet Empfehlungen für die Unternehmensleitung/-überwachung, die dem Zweck der verantwortungsbewussten Unternehmensführung dienen. Das wichtigste Ziel des DCKG ist es die Aktivitäten eines Unternehmens transparent darzustellen, um somit das Vertrauen internationaler Investoren zu gewinnen. In börsennotierten Unternehmen müssen Vorstand und Aufsichtsrat in einer sogenannten Entsprechungserklärung einmal pro Jahr angeben, welche Empfehlungen das Unternehmen nicht befolgt hat. Der Deutsche Corporate Governance Kodex wird jährlich von der Deutschen Regierungskommision aktualisiert, um ihn an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. http://www.corporate-governance-code.de/ http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Corporate_Governance_Kodex
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