Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Kategorie: Unternehmen - Mitarbeiter - Am Arbeitsplatz

2006 wurde das sogenannte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - auch Antidiskriminierungsgesetz genannt - verabschiedet, um Individuen oder Gruppen vor ungerechter Behandlung zu schützen. Motive für Ungleichbehandlung können u.a. sein: Herkunft, Religion, politische Weltanschauung, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Identität. Das AGG bietet den benachteiligten Personen die Möglichkeit sich gegen Ungleichbehandlungen solcher Art zu schützen, sofern gegen ein Diskriminierungsverbot verstoßen wird.

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/themen/diskriminierungsschutz/schwerpunkte/agg.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/agg/gesamt.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz

 

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